Gesetzentwurf zu § 219a: Ein fauler Kompromiss zur Verfestigung längst überholter Gesetzgebung

Protest für legale Abtreibung und gegen Paragraph 119a Schwangerschaftsabbruch Beratung
Protest für legale Abtreibung und gegen Paragraph 119a Schwangerschaftsabbruch Beratung
Das Kabinett hat heute den Kompromiss der Regierungskoalition zum § 219a gebilligt. Der Humanistische Verband Deutschlands kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt die Handschrift von christlichen Fundamentalisten und selbsternannten Lebensschützern und stellt ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen und Ärzt*innen dar.

Der HVD Bundesverband fordert die ersatzlose Streichung des § 219a StGB, der sogenannte Werbung für Abbrüche unter Strafe stellt, sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln. Der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird dem selbst gesteckten Ziel nicht ansatzweise gerecht, betroffenen Frauen den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern sowie insbesondere für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit zu schaffen.

Ungewollt Schwangere und die sie versorgenden Ärzt*innen benötigen weder staatliche Bürokratisierung noch zweifelhafte Studien zum seelischen Befinden nach Abbrüchen, sondern unterstützende Haltung und Maßnahmen des Staates zur Förderung des Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der reproduktiven Gesundheit, so eine aktuelle Stellungnahme des HVD-Bundespräsidiums.

„Der als Kompromiss entstandene Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel, da er Ärzt*innen in ihrer Informationsbereitstellung nach wie vor stark einschränkt  und ungewollt Schwangeren ein niedrigschwelliger Zugang zu notwendigen Informationen verwehrt bleibt“, erklärt Dr. Ines P. Scheibe, Mitglied des HVD-Bundespräsidiums und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.

Das sogenannte „Werbeverbot“ wurde in Deutschland 1933 von den Nationalsozialisten ins Strafgesetzbuch eingeführt, in der Bundesrepublik blieb das Gesetz erhalten. Als „Werbung“ wird jedoch bereits ein Hinweis auf der Homepage einer Arztpraxis angesehen, dass der Eingriff überhaupt angeboten wird. Im November 2017 wurde die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel für diese Information zu einer Geldstrafe verurteilt, seitdem wird der Paragraf heftig diskutiert.

„Für Humanist*innen zeigt die aktuelle Diskussion um den § 219a StGB wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert und kriminalisiert werden, wie die Informationsfreiheit sowie Patient*innenrechte in unserer Gesellschaft beschnitten werden“, so Ines P. Scheibe weiter.

Der Humanistische Verband Deutschlands ist Gründungsmitglied des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und hatte bereits im April 2018 in einem breiten Verbändebündnis die Abschaffung des § 219a gefordert und dies im Oktober 2018 in einem Offenen Brief an die Bundesregierung nochmals bekräftigt.

Die vollständige Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschlands zum vorgelegten Gesetzentwurf des BMJV finden Sie hier.

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