Der neue Vorstoß des Aktionsbündnisses Kinderrechte ist vom Humanistischen Verband Deutschlands begrüßt worden. Vorgelegt wurde am vergangenen Freitag ein Formulierungsvorschlag, der die Einfügung eines neuen Artikels 2a im Grundgesetz vorsieht.
Zur Begründung heißt es: „Kinder können – anders als alle anderen Grundrechtsträger – ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern“, sie könnten nicht als kleine Erwachsene gelten. Trotzdem die Bundesrepublik Deutschland 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet habe, würden die Rechte von Kindern bei „Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt.“
Nicht als Individualrechtsträger, sondern vielmehr als Objekte der Eltern würden Kinder bisher betrachtet. Das werde unter anderem in Artikel 6 deutlich. Dort heißt es in Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Das Aktionsbündnis Kinderrechte will mit dem neuen Artikel 2a klarstellen, dass Kinder als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet werden. Grundlage der vorgeschlagenen Formulierung seien die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, heißt es in der Begründung.
Die Aufnahme des neuen Artikels würde „sehr viel stärker als bislang die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren.“ Der Staat wäre ferner deutlicher dazu verpflichtet, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen. Außerdem werde den jungen Heranwachsenden die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ermöglicht, wodurch die Rechte von Kindern einklagbar würden.
Um den Aufruf und die Ziele des Aktionsbündnisses zu unterstützen, kann er online unterzeichnet werden. Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, sagte zum neuen Vorstoß: „Humanistinnen und Humanisten sollten jede Initiative unterstützen, mit der alle Kinder nachhaltig als individuelle Inhaber von Rechten und Träger besonderer Bedürfnisse auf Schutz und Sorge gestärkt werden können.“
Weiterführende Informationen:
Webseite des Aktionsbündnisses Kinderrechte