Die Missachtung des Ablösegebotes ist verfassungswidrig

HVD: Parlamentarier dürfen sich den Forderungen des Grundgesetzes nicht länger entziehen. Parteien müssen nun eigene Vorschläge einbringen.

„Mit ihrer Entscheidung haben die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages ein deutliches Signal für alle konfessionsfreien und säkular denkenden Menschen  in unserem Land gesetzt“, sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, heute in Berlin zur Ablehnung eines Gesetzesentwurfs zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen. „Denn sie verdeutlichen einen erschreckenden Unwillen, sich für unmissverständliche Forderungen unseres Grundgesetzes einzusetzen.“

Die Mitglieder des Innenausschusses sprachen sich am Mittwoch mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der Partei DIE LINKE (Drs. 17/8791) aus, der auf die seit über 90 Jahren verfassungsrechtlich geforderte Ablösung der in Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 138 WRV genannten jährlichen Zahlungen an die Religionsgesellschaften zielte. Die Durchführung einer öffentlichen Anhörung wurde ebenfalls abgelehnt.

„Es ist aus der Perspektive unseres Grundgesetzes und unserer Sicht weiterhin richtig und begrüßenswert, dass dieser Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung eingebracht worden ist“, so Frieder Otto Wolf weiter. Die Mitglieder der Fraktionen, welche den Gesetzentwurf der Linkspartei abgelehnt hatten, seien jetzt erst recht zur Einbringung eigener Vorschläge verpflichtet, um dem Ablösegebot im Grundgesetz nachzukommen.

„Eine Missachtung dieses Gebotes ist verfassungswidrig“, betonte Wolf. Schon aus diesem Grund, aber auch wegen der wachsenden Zahl konfessionsfreier Menschen sowie einer neuen religiösen und weltanschaulichen Pluralität in Deutschland müsse es die Politik als unverzichtbar akzeptieren, dass das Ablösegebot umgesetzt wird. Ein moderner rechtlicher Rahmen für die staatliche Förderung des Beitrages von religiösen und weltanschaulichen Organisationen zur öffentlichen Kultur sei überfällig.

Wolf weiter: „Ein unverändertes Festhalten an den heutigen Leistungen missachtet nicht nur die verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Willen vieler konfessionsfreier Menschen, sondern verwirklicht auch einen nicht zu übersehenden Verrat am Willen der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes.“

Die Abgeordneten seien deshalb nicht nur in der Pflicht, hier endlich wirksam zu handeln, so Frieder Otto Wolf schließlich. „Es darf auch bei künftigen Abstimmungen nicht dem Fraktionszwang überlassen werden, ob und wie diese Forderung umgesetzt wird. Sie muss umgesetzt werden und wenn das Grundrecht auf Religionsfreiheit in unserem Land wirklich ernst genommen wird, muss dabei auch die Gewissensfreiheit der Abgeordneten ihren Vorrang behalten.“

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