Kristina Hänel wurde im November 2017 auf Grundlage des § 219a zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt hatte. Der § 219a verhindert, dass Ärzt*innen ihren Beruf frei ausüben können und beraubt Frauen der Selbstbestimmung über ihren Körper und damit eines grundlegenden Menschenrechts. „Frauen haben das Recht, über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden. Dazu gehört, dass sie uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch erhalten“, sagt Diplom-Psychologin Ines P. Scheibe, Mitglied des Bundespräsidiums des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Mitgründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.
Die Reaktionen aus der Bevölkerung zeigen: Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt für die Aufhebung von § 219a. Und auch der politische Wille ist offenbar da: In Berlin hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Informationen und Adressen zu Ärzt*innen bereitgestellt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Da eine andere Regierungskoalition dies jederzeit wieder rückgängig machen kann, müssen die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden, damit sich betroffene Frauen und Paare über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.
„Wir als Humanist*innen fordern die Bundesregierung erneut auf, den § 219a endlich zu streichen, um das Informationsrecht für Betroffene zu sichern sowie für Ärzt*innen Rechtssicherheit zu schaffen“, so Ines P. Scheibe. „Dies sollte noch im Jahr 2018 erfolgen – als Schritt zur weiteren Geschlechtergleichstellung und für die Verbesserung der reproduktiven Gesundheit.“
Auch ein breites gesellschaftliches Bündnis fordert die Abschaffung des § 219a. „Die Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, haben seit dem ersten Urteil gegen Kristina Hänel am 24.11.2017 deutlich zugenommen. Dies führt u.a. dazu, dass sich einige Ärztinnen und Ärzte nicht mehr trauen, Abbrüche vorzunehmen. Dies schränkt das Informationsrecht von Betroffenen, die Möglichkeit der freien Wahl einer Ärztin oder eines Arztes sowie das Recht auf Selbstbestimmung gravierend ein“, heißt es in einem heute veröffentlichten Offenen Brief des Verbändebündnisses an die Bundesregierung sowie Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU und SPD.
Bereits vor einem halben Jahr, im April 2018, hatte der Humanistische Verband Deutschlands gemeinsam mit dem Bündnis aus 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief die Aufhebung des § 219a StGB gefordert. Das Verbändebündnis bekräftigt nun noch einmal seine Forderungen an die Bundesregierung sowie die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD.