Patientenverfügungsgesetz jetzt!

Am 26. Juni, morgen, ist es im Deutschen Bundestag soweit. Es findet die 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Betreuungsrechts statt, eingebracht durch die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen). Darin geht es um die rechtsverbindliche Regelung einer Patientenverfügung. Damit beginnt die parlamentarische Beratung. Das Thema kommt wieder in die politische Diskussion.

Zur 1. Lesung erklärt der Präsident des HVD, Dr. Horst Groschopp:
„Wir begrüßen sowohl den Gesetzentwurf als auch die endlich beginnende Beratung im Parlament. Die Gegner des eingebrachten Gesetzentwurfs haben es bis heute nicht vermocht, einen Alternativantrag vorzulegen – obwohl zum Thema seit Beginn der Legislatur gesprochen wird. Die genannten Vorbehalte, v.a. die ‚Reichweitenbegrenzung‘, waren und sind vage, ideologisch oder kirchenpolitisch begründet, medizinisch unpraktikabel. Jedenfalls sind sie gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung gerichtet.

Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) bietet seit 1993 eine Beratungs- und Umsetzungspraxis zu Patientenverfügungen an. Wir sind aufgrund unserer 15jährigen Erfahrung davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Rahmen für eine verantwortungsvolle gesundheitliche Praxis bietet.

Unsere tagtägliche Arbeit ist sowohl von Patientenautonomie im Dialog als auch von einer Ethik der Fürsorge geprägt. Es geht uns um die Implementierung von Vorsorge-Instrumenten im Sinne einer hochwertigen Behandlungsplanung. Ambulante und stationäre Einrichtungen, die Ärzteschaft, die Hospiz- und Palliativ-Care-Versorger sind aufgefordert, verlässliche Netzwerke zu bilden, um den Patientenwillen zu achten.

Die ’neue‘ Forderung nach einer ‚Aufwertung der Bevollmächtigten‘, die jetzt Kirchen und einige Grüne präsentieren, ist längst im Gesetzentwurf eingearbeitet. Dass seine Kritiker dennoch nicht ablassen, die Bevölkerung, Ärzte, Betreuer und Pfleger mit ihren Befindlichkeitsstörungen zu verunsichern, zeigt einmal mehr, wie wichtig die gesetzliche Klarstellung ist.“

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