Schwangerschaftskonfliktgesetz nicht ändern!

Bei der ersten Lesung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes im Bundestag am 19.12.2008 konnten sich die Parteien nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Jetzt finden Beratungen in den Bundestagsausschüssen Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gesundheit und Recht statt. Gemeinsam mit „pro familia“ haben sich nun zwölf Organisationen (siehe unten), darunter der Humanistische Verband (HVD), in einem gemeinsamen „Offenen Brief“ an die Mitglieder der Ausschüsse gewandt und sich gegen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ausgesprochen.

Von den Befürwortern einer Gesetzesänderung werden folgende Regelungen gefordert:

  • die Ausweitung der Beratungs- und Dokumentationspflicht für Ärztinnen und Ärzte nach pränataldiagnostischem Befund sowie eine Hinweispflicht auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten
  • die Einführung einer dreitägigen Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikationen
  • die Erweiterung der Bundesstatistik
  • die Einführung eines Bußgeldes bei Verstößen gegen die Beratungs-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht und der Nichteinhaltung der Bedenkzeit.

„pro familia“ hatte sich bereits im Vorfeld des „Offenen Briefes“ wiederholt gegen eine Änderung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nach medizinischer Indikation ausgesprochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Unterstützung von den sich nun beteiligenden Verbänden.

In dem soeben veröffentlichten Brief (siehe pdf in der Anlage) heißt es: Mit „diesem gemeinsamen Statement zu Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation auf Wunsch einer Frau sprechen sich die Verbände für eine qualifizierte freiwillige Beratung und gegen eine Gesetzesänderung aus. … Eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation nicht senken. Darauf weisen die unterzeichnenden Verbände mit Nachdruck hin.“

Zum Kernpunkt derer, die eine Änderung wollen, äußert sich der Brief wie folgt: „Zu pränatalen Untersuchungen müssen Frauen auch ’Nein’ sagen können. Wenn sie jedoch einen ’auffälligen’ Befund erhalten, versuchen sie, eine für die ganze Familie verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Ihnen muss auf freiwilliger Basis ein qualifiziertes psycho-soziales Beratungsangebot zur Unterstützung bekannt sein und unbürokratisch zur Verfügung stehen. Sie brauchen in jedem Fall Verständnis, Empathie, Trost und Informationen für ihre Entscheidung. Was sie nicht brauchen, sind von Bußgeld bedrohte Ärzte und Ärztinnen, die gezwungen sind, sie nach staatlicher Vorschrift beraten zu müssen. Sie brauchen auch keine gesetzlich verpflichtende Wartezeit. Ausschlaggebend für die Wartezeit muss einzig und allein der Gesundheitszustand der Frau sein.“

Die Verbände äußern auch massive datenschutzrechtliche Bedenken gegen die im Antrag der CDU-CSU-Fraktion geforderte Prüfung der ärztlichen Dokumentation durch eine Landesbehörde.

Unterzeichner des „Offenen Briefes“ sind:
AWO-Bundesverband
Bundes-AG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Familienplanungszentrum Balance
GEW Bundesvorstand
Humanistischer Verband Deutschlands, Bundesverband
IG Metall, Vorstand
NAKOS – Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
pro familia – Bundesverband
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Bundesverband
Ver.di, Bundesverwaltung
Zukunftsforum Familie

Inhalt teilen

Unsere letzten Pressemitteilungen

Tierethik: Humanistischer Freitagssalon am 3. Mai

Der Humanistische Freitagssalon am 3. Mai widmet sich humanistisch-philosophischen Perspektiven der Tierethik. Den Impulsvortrag hält Dorothea Winter, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humanistischen Hochschule Berlin. Die digitale Veranstaltung steht allen Interessierten nach Anmeldung offen.

Weiterlesen »

Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen