„Wir erwarten, dass nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die Religionsfreiheit und hier insbesondere das Recht, nicht (an den christlichen Gott oder jeden anderen) zu glauben nunmehr zumindest in dem hier entschiedenen Schulbereich konsequent umgesetzt wird. Der HVD bleibt bei seiner Haltung: Wir sind nicht kirchen- oder religionsfeindlich. Wir sehen allerdings in den Äußerungen führender Politiker in Italien gegen dieses Urteil eine dramatische Entwicklung gegen die Gewaltenteilung und damit die grundlegenden Errungenschaften der Demokratie und des Vertrages von Lissabon. Dies ist nicht hinzunehmen“, so Dr. Groschopp weiter. Es handelt sich nicht um eine ideologische Frage, wie die Regierung Italiens glauben machen will. Vielmehr setzt der Gerichtshof konsequent die Gesetzgebung um, wonach seit 1984 der Katholizismus nicht mehr als Staatsreligion anzusehen ist.
Leider muss auch für Deutschland konstatiert werden, dass die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern nicht durchgeführt wird. Das Gericht hatte 1995 ausgeführt, dass das christliche Kreuz kein lediglich kulturelles Symbol ist und kein überreligiöses Symbol für Humanität oder Barmherzigkeit. Es ist das Symbol einer spezifischen Religion. Hingegen schuf Bayern in der Folge ein neues Gesetz, wonach angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht werden kann. Der HVD hofft nunmehr auf ein Umdenken auch in der deutschen Politik.