Fehlentscheidung auf Kosten der Konfessionsfreien

Urteil des Bundesverwaltungs-gerichts zum Grundrecht auf Ethik-Unterricht an Grundschulen macht konfessionsfreie Menschen zu Bürgern zweiter Klasse.

„Diese Entscheidung ist zutiefst ungerecht gegenüber den konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen in Deutschland. Und sie ist nicht das Ende der Debatte“, erklärte der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Frieder Otto Wolf, am Mittwoch in Berlin zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 11.13) über den Anspruch auf Ethik-Unterricht an Grundschulen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil eine Revisionsklage zurückgewiesen, mit der die Klägerin Anna Ignatius die Einführung eines ethisch-moralisch bildenden Schulfachs in Baden-Württemberg ab der ersten Klasse als Alternative zu den Religionsunterrichten erreichen wollte. Durch das Fehlen eines wertebildenden Alternativangebotes an den Schulen werden sie sowie alle anderen konfessionsfreien Eltern und Heranwachsenden in Baden-Württemberg unrechtmäßig benachteiligt.

Frieder Otto Wolf betonte: „Unabhängig von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes, laut der konfessionsfreie Eltern und Schüler im Gegensatz zu den konfessionell gebundenen Menschen keinen Anspruch auf einen ethisch und moralisch bildenden Unterricht aus dem Grundgesetz herleiten können sollen, kann die Politik selbständig die fast flächendeckenden Benachteiligungen in diesem Bereich abbauen. Sie ist durch das Urteil des Gerichts nicht gehindert, die Gleichbehandlung konfessionsfreier und konfessionell gebundener Schülerinnen und Schüler zu verwirklichen.“

Helmut Fink, HVD-Vizepräsident, unterstrich nach der Urteilsverkündung in Leipzig: „Der hohe persönliche Einsatz der Klägerin über Jahre hinweg verdient höchsten Respekt. Sie spricht für viele Bürgerinnen und Bürger, die den privilegierten Status des Religionsunterrichts an der Schule weder verstehen noch gutheißen.“

Solange die gültige Rechtslage politisch unverändert bleibt, gebe es jedoch noch einen anderen Weg für eine nichtreligiöse Wertevermittlung ab der ersten Klassenstufe: „den Aufbau eines eigenen humanistischen Unterrichtsfaches für all diejenigen, die auf dem Boden eines weltlichen, aufklärerischen Humanismus stehen. Wir haben mit diesem Weg in anderen Bundesländern bereits gute Erfahrungen gesammelt.“

Abschließend sagte Bundesverbandspräsident Frieder Otto Wolf, dass konfessionsfreie Eltern ihren Anspruch auf einen zum Religionsunterricht gleichberechtigtes ethisch-moralisch bildendes Schulfach in der Grundschulstufe konsequent einfordern sollten: „Sie stehen als Steuerzahler genauso wie konfessionell gebundene Menschen in der Pflicht. Also muss ihnen auch das Recht auf die gleiche Qualität bei der schulischen Wertebildung zukommen. Die durch das heutige Urteil bekräftigte Benachteiligung macht sie zu Bürgern zweiter Klasse.“

Wenn Sie die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unterstützen wollen, können Sie die Klägerin mit einer Spende direkt unterstützen.

Ihre Zuwendung wird zweckgebunden zur Deckung der entstehenden Verfahrenskosten verwendet.

Die Humanisten Baden-Württemberg
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