Der Bundestag berät am morgigen Donnerstag in erster Lesung über eine künftige Regulierung der Suizidhilfe. Keiner der bisher vorliegenden Gesetzesentwürfe wird dem Willen der Bevölkerung in ausreichendem Maße gerecht und kommt ohne Einschränkung bestehender Rechte aus. Darauf hat der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Erwin Kress, am Mittwoch in Berlin hingewiesen. „Drei Viertel der Bevölkerung wollen am Ende ihres Lebens kompetente Hilfe finden können, falls sie ihr Leben freiwillig beenden möchten. Die Politik reagiert darauf vielfach mit staatlicher Regulierungswut. Selbstbestimmung und das Recht auf freie Entscheidung werden von übereifrigem Lebensschutz und aufgezwungener Fürsorge erdrückt“, sagte Kress.
Der Entwurf (Drs. 18/5373) einer Gruppe um den Abgeordneten Michael Brand (CDU) will jede organisierte Suizidhilfe mit Freiheitsentzug bestrafen und nur eine Hilfe durch Angehörige und Nahestehende erlauben. „Warum dilettantische Suizidhilfe durch nicht immer selbstlose Angehörige besser sein soll als professionelle Hilfe, vermag dieser Entwurf nicht zu erklären“, kritisierte Erwin Kress hier. „Der Entwurf geht so weit, dass sogar deutsche Helfer für eine Freitodbegleitung in der Schweiz bestraft werden können. Kollateralschäden durch gewaltsame und riskante Suizide werden billigend in Kauf genommen“, so der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes weiter. Zudem werden mit diesem Entwurf Palliativ- oder Hausärzte, die schwerkranken und hochbetagten Patienten auf deren reiflich überlegten Wunsch hin Sterbe- oder Suizidhilfe leisten, mit Gefängnisstrafe bedroht, wenn sie dies mehr als einmal tun.
Dem Brand-Entwurf setzen Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (DIE LINKE) und andere einen Gesetzentwurf (Drs. 18/5375) entgegen, der die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung am Lebensende verteidigen soll. Erwin Kress sagte dazu: „Den Grundgedanken, dass zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes das Angebot einer organisierten Suizidhilfe und -beratung bestehen muss, halten wir für richtig. Wir sehen das ja auch in der Schweiz. Dort machen über 80.000 Mitglieder der Sterbehilfeorganisation EXIT deutlich, dass die Menschen eine Wahlfreiheit am Lebensende haben wollen. Leider weicht der Künast-Entwurf in seinen untergeordneten Regelungen weit von dem in der Schweiz bewährten Verfahren ab.“
Ein etwas realistischeres Bild der Lebenswirklichkeit hätte auch die Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann, Karl Lauterbach (SPD) und anderen in ihrem Entwurf (Drs. 18/5374) erkennbar gemacht, sagte Erwin Kress weiter. „Sie wissen um grausame Krankheiten am Lebensende und machen das Durchleiden nicht zur Pflicht. Ärzte sollen beim Freitod helfen dürfen, ohne durch Standesrecht bedroht zu werden. Die Beschränkung auf Fälle, in denen palliativ nichts mehr geht außer Sedierung, ist jedoch wieder bevormundend. Auch multimorbiden Menschen oder z.B. ALS-Patienten darf man die Freiheit nicht nehmen, sich für ein selbstbestimmtes Lebensende zu entscheiden“, so Kress.
Bei diesem Gruppenantrag würden in allen dort nicht geregelten Fällen die Verhältnisse bleiben wie sie sind. Sonstige organisierte Suizidhilfe bliebe weiterhin straffrei. Daher sollte er ursprünglich mit ergänzenden Suizidhilfe-Verboten durch andere Gesetzentwürfe gekoppelt werden. Mit dem Brand-Entwurf, den u.a. Horst Seehofer, Volker Kauder und Hermann Gröhe unterstützen, werde dies nicht zu machen sein, so Kress.
Er betonte: „Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger darf nicht parlamentarischer Bevormundung zum Opfer fallen. Gegen vermeintlichen Missbrauch oder Verleitung zur Selbsttötung reichen die bestehenden Gesetze aus. Anstatt über Verbote zu diskutieren, sollte besser ein bundesweites Netz von Suizidberatungsstellen aufgebaut werden, um Menschen in ihrer Not ergebnisoffen beraten und mit ihnen Alternativen erarbeiten zu können. Schließlich ist auch bekannt, dass organisierte Sterbehilfe in vielen Fällen suizidverhindernd wirkt.“
Bisher trügen viele Äußerungen zur Regelung der Suizidhilfe absurd anmutende Züge, so Erwin Kress weiter. „Menschen dürfen sich künstliche Ernährung und künstliche Beatmung wünschen. Sie dürfen auch vom Arzt verlangen, dass künstliche Ernährung oder Beatmung eingestellt werden, damit sie sterben können. Aber wenn sie aus freien Stücken und wohlbegründet um ein zum schnellen und friedlichen Sterben geeignetes Mittel bitten, soll ihnen dies verwehrt werden und es droht denjenigen Freiheitsentzug, die zu helfen bereit sind. Das ist weder für die Mehrheit der Bevölkerung noch für viele Ärzte eine akzeptable Situation“, so Kress.