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„Die allgemeinen Menschenrechte als ein Ziel stets gegenwärtig halten“

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Lydia Skrabania

Bundesreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; am Parlamentsgebäude in Wien, Österreich.
Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; am Parlamentsgebäude in Wien, Österreich.

Beitragsbild: Szilveszter Farkas; Bearbeitung: Lydia Skrabania | CC BY-SA 2.0 Generic

Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Wie steht es heute, 72 Jahre später, um diese Rechte? Und wie können wir sie für die gesamte Menschheit verwirklichen? Ein Statement zum heutigen Tag der Menschenrechte von Erwin Kress, Vorstandssprecher des Humanistischen Verbandes Deutschlands – Bundesverband.

Am Tag der Menschenrechte kann man die Frage stellen: Was wiegt mehr, die Errungenschaften oder die Defizite? Die Erklärung der Menschenrechte selbst ist bereits eine Errungenschaft der Humanität. Doch von einem menschlich-mitleidenden Standpunkt aus gesehen, sind die bestehenden Defizite unerträglich.

Die Vereinten Nationen haben 1948 die allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Bewusstsein formuliert und verabschiedet, dass „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“.

Die Generalversammlung sah in der Erklärung der Menschenrechte „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal. Es sollten „jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten“.

Wir wissen, dass die Menschenrechte auf der Welt höchst ungleich verwirklicht sind. Große Teile der Menschheit träumen von ausreichenden Lebensbedingungen, große Teile träumen von geistiger Freiheit und viele Menschen von beidem. Für die meisten von uns in Deutschland sind ausreichende Lebensbedingungen und geistige Freiheit gegeben. Als Teil der Menschheit müssen wir uns jedoch so verhalten, dass wir die Verwirklichung der Menschenrechte für andere nicht behindern, sondern fördern. Daher sollten wir in unserem täglichen Leben „diese Erklärung stets gegenwärtig halten“.

Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes

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