Vor dem UN-Menschenrechtsrat: HVD fordert verbesserten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland

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Beitragsbild: Pixabay/Miguel Á. Padriñán

In einer gemeinsamen Erklärung vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) loben der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) und Humanists International die Bundesrepublik Deutschland für ihr erklärtes Engagement für reproduktive Rechte. Gleichzeitig forderten sie die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.

Die gemeinsame Erklärung wurde von Katrin Raczynski, Vorstandsmitglied des HVD Bundesverbandes abgegeben. Der HVD ist Mitglied von Humanists International. Anlass war die 55. Sitzung des Menschenrechtsrats zur Verabschiedung des deutschen Berichts zum Universal Periodic Review, einer regelmäßigen gegenseitigen Überprüfung der Menschenrechtsbilanz aller 193 UN-Mitgliedsstaaten. 

In der Erklärung begrüßen der HVD und Humanists International die erklärte Absicht Deutschlands, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken und einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu schaffen, betonten aber auch die Notwendigkeit von Fortschritten. 

Erforderlich ist eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Derzeit sieht das deutsche Strafgesetzbuch vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Der Abbruch bleibt jedoch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt wurden, beispielsweise eine Pflichtberatung der Schwangeren. Derzeit prüft eine Regierungskommission „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“.  

„Wir erinnern die Regierung daran, dass der Schwangerschaftsabbruch kein Verbrechen ist, sondern ein Recht der Frauen, das durch eine Vielzahl internationaler Menschenrechtsinstrumente geschützt ist“, so Katrin Raczynski. 

Der HVD setzt sich seit langem entschieden für eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Vorhandene Fristen-, Beratungs- und Indikationsregelungen müssen überprüft und außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Dabei darf die Selbstbestimmung von Frauen nicht gegen die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen ausgespielt werden. Die detaillierte Position des HVD ist nachzulesen in der Broschüre „Zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“. 

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