Keine Legitimation für moralische Übergriffe auf Nichtgläubige

Umfassende Verbote inakzeptabel: HVD warnt Konfessionsfreie vor den Versuchen der weitgreifenden Kriminalisierung von Hilfeleistungen beim selbstbestimmten Lebensende.

„Fundamentale Menschenrechte dürfen auch am Lebensende nicht ausgehebelt werden“, betonte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), am Mittwochabend in Berlin anlässlich der laufenden Debatte über das gesetzliche Verbot von Suizidbeihilfe.

Zuvor hatte sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland dafür ausgesprochen, dass jede organisierte Suizidbeihilfe abzulehnen sei. Alle Formen von organisierter oder  geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung, so der Rat, müssten unter Strafe gestellt werden. Der Deutsche Bundestag will Ende November über einen „Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (Drs. 17/11126) beraten.

Wolf betonte, dass es ein Grundrecht von Christinnen und Christen ist, Suizid und Beihilfe zu einem Suizid für sich persönlich abzulehnen. Konfessionsfreie, humanistisch denkende und andersgläubige Menschen sollten sich jedoch gegen Gesetze wehren, mit denen in diesem Bereich des Lebens solche religiös entwickelten Moralvorstellungen das Recht und die Chance auf eine eigene Entscheidung abschaffen.

„Aus humanistischer Perspektive sind das Selbstbestimmungsrecht und das besonnene Verlangen von leidenden todkranken Menschen unbedingt zu achten. Gesetze, die das verhindern, untergraben das Ziel, die Würde von Menschen zu bewahren. Moralisch auftretenden Standpunkten, die hier keinen ausreichenden Respekt zeigen, fehlt es zudem am Verständnis für den weltanschaulich neutralen Rechtsstaat.“

Zwar sei die Suizidbeihilfe für die im Verband praktisch tätigen Humanistinnen und Humanisten als Arbeitsfeld klar ausgeschlossen: „In unserer eigenen Arbeit unterstützen und gewährleisten wir die einfühlsame Begleitung und fördern das Bewusstsein für den Wert jedes menschlichen Lebens“, betonte Wolf hier.

Doch es dürfe nicht zugelassen werden, dass all den Menschen in Deutschland, die sich für ein Angebot, welches die Begleitung oder Beihilfe beim Suizid aus redlichen und der Wahrung der Menschenwürde verpflichteten Motiven für leidende, todkranke Menschen beinhaltet, entschieden haben, das Recht auf diese Entscheidung verwehrt wird.

„Konfessionsfreie und auch gläubige Menschen sollten nicht hinnehmen, dass Rechte Sterbender von in religiös-moralisch übergriffiger Weise entstandenen staatlichen Verboten, die darauf zielen auch aus lauteren Motiven geschaffene redliche Angebote der Suizidbeihilfe zu kriminalisieren, willkürlich eingeschränkt werden. Ohnehin zutiefst tragische Lebenslagen werden damit nur noch weiter verschärft.“

Frieder Otto Wolf wies dabei darauf hin, dass durch den Abbau von Verboten viele aufgrund von Verzweiflung vollzogene Suizide verhindert werden können. „Es würde Menschenleben retten helfen, wenn das Thema Suizid nicht so tabuisiert wäre. Die Zulassung von Angeboten der Suizidhilfe hat prophylaktische Effekte“, erinnerte Wolf.

Jedes auf Interessen an finanziellem Profit begründete Angebot von Suizidbeihilfe sei hingegen klar abzulehnen und sollte unterbunden sein, genauso wie die gewerbsmäßige und profitorientierte Werbung für eine Selbsttötung oder die Beihilfe dazu.

Sogar für „die wirklich frei denkenden Christinnen und Christen“ gebe es jedenfalls gute Argumente, sich gegen die vom Rat der Evangelischen Kirche geforderten umfassenden Verbote zu stellen, „und auch den vorliegenden Regelungsentwurf der Bundesregierung sehr kritisch in Frage zu stellen, da er das Menschenrecht auf die selbstbestimmte Gestaltung eines würdigen Lebensendes eben nicht sichert.“

Frieder Otto Wolf forderte Humanistinnen und Humanisten schließlich dazu auf, sich die Traditionen und zeitgenössischen Angebote des praktischen Humanismus, welche einen reichen Vorrat an Überlegungen und Haltungen zu einem bewussten und achtsamen Umgang mit Tod und Sterben im eigenen Leben bieten, zu Nutze zu machen, um sich mit Fragen über das Ende des eigenen Lebens und das von Angehörigen auseinanderzusetzen.

Nur so könnten überlegte und besonnene Haltungen zum Umgang mit Leiden und Tod entwickelt werden. „Krankheit, Leiden und das Ende des Lebens begegnet uns allen, ob in der persönlichen Existenz oder in Gestalt anderer. Wenn wir verlangen, dass unsere Bedürfnisse und die der uns Nahestehenden am Lebensende geachtet werden, müssen wir zunächst selber damit beginnen, sie als solche zu achten und dies auch im Gespräch miteinander und in der Öffentlichkeit deutlich machen.“

Weiterführende Informationen:

Der Bundeshauptausschuss des Humanistischen Verbandes Deutschlands fasste am 16. Juni 2012 einen Beschluss, in dem der Verband zur Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch § 217e StGB, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, ausführlich Stellung nimmt: Selbstbestimmung bei der Beendigung des Lebens

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