Humanistischer Verband lehnt „Gottesbezug“ in Landesverfassung von Schleswig-Holstein ab

Gesetze mit ausdrücklichen Verweisen auf religiöse Vorstellungen widersprechen der Idee von einem demokratischen Staat als verfasstem Gemeinwesen aller Bürgerinnen und Bürger.

Darauf hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, in einer Stellungnahme gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag hingewiesen. Wolf erklärte, „solche Bezüge führen regelmäßig zu einer Hervorhebung von Religion bei der Wertegrundlegung staatlichen Handelns auch in abgeleiteten Kontexten. Sie grenzen zwangsläufig nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürger – die auch in Schleswig-Holstein einen erheblichen Teil der Bevölkerung ausmachen – und deren normative Wertehorizonte aus.“ Der Humanistische Verband würde es daher begrüßen, wenn die Präambel der Verfassung unverändert beibehalten wird.

Hintergrund der neuen Stellungnahme, die vom Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel erbeten worden war, ist eine Volksinitiative, die die bei der Verabschiedung der Verfassungsnovelle im Oktober 2014 beschlossene Präambel ohne einen „Gottesbezug“ oder eine andere religiöse Formel ablehnt. Initiatoren sind Vertreter der Nordkirche, des Erzbistums Hamburg, der islamischen Religionsgemeinschaft und des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden.

Ein an diese Initiative anknüpfend am 19. April 2016 als Gesetzentwurf (Drs. 18/4107) eingebrachter Änderungsvorschlag lautet wie folgt: „In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag (…) diese Verfassung beschlossen.“ Prominente Vertreter der Parteien CDU und SPD hatten sich zuvor ebenfalls für die Aufnahme einer Formel in die Verfassungspräambel ausgesprochen, die auf religiöse Vorstellungen Bezug nimmt. Nach der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses will der Landtag im Juni in zweiter Lesung über eine Änderung der Präambel abstimmen. Für eine Änderung müssten 46 der 69 Abgeordneten stimmen.

Frieder Otto Wolf erklärte weiter, auch bei vermeintlich diskriminierungsfreien Lösungen, die sowohl eine Vielzahl von Glaubensfiguren wie auch säkular-humanistische Wertebezüge einschließen, sähe er Einwände. Der Grund für die Einwände liege darin, „dass Gesetzestexte von Menschen gemacht werden und sie in der Demokratie auch vor den Menschen zu verantworten sind. Ihre Gültigkeit entspringt ihrem demokratischen und regelgerechten Zustandekommen.“ Götter oder andere übernatürliche Entitäten sollten im säkularen, demokratischen Rechtsstaat dabei gar nicht im Spiel sein, so Wolf.

Inhalt teilen

Unsere letzten Pressemitteilungen

Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen