Staatsleistungen: Millionen fragen warum und wofür

Humanistischer Verband sieht Neuordnungen bei den finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirchen als unvermeidbar. Auch die Herstellung von Transparenz ist eine staatliche Aufgabe.

„Eine bloße Verweigerungshaltung kann längst nicht mehr als seriöse Position gelten“, sagte heute Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, zur ablehnenden Beschlussempfehlung des Berichts des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu einem Antrag (Drs. 18/4842), der die Einrichtung einer Expertenkommission zur Evaluation der sogenannten historischen Staatsleistungen abstrebt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom Mai 2015 war gestern vom Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden, Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme (Drs. 18/11428). Am Donnerstagabend werden die Abgeordneten im Bundestag ohne weitere Debatte über den Antrag abstimmen. (Update: Das Plenum folgte der Beschlussempfehlung.)

Die angestrebte Expertenkommission sollte den Wert der bisherigen Zahlungen seit Inkrafttreten des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen ermitteln. Geprüft werden sollte auch, inwieweit Verluste durch die Enteignung kirchlicher Güter im Jahr 1803 ausgeglichen worden sind. Die Expertenkommission sollte außerdem Vorschläge unterbreiten, welche Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung bei den Entschädigungsleistungen zu ziehen seien.

Auf rund 524 Millionen Euro beläuft sich die Summe dieser historischen Staatsleistungen der Länder an die großen Kirchen im Jahr 2017, insgesamt wurden seit Bestehen der Bundesrepublik mehr als 17 Milliarden Euro gezahlt. Die Summe der jährlichen Leistungen steigt, während die Zahl der Kirchenangehörigen zurückgeht. Auch die wachsende Gruppe konfessionsfreier und andersgläubiger Bürgerinnen und Bürger trägt als Teil der Steuerzahlergemeinschaft zu den öffentlichen Haushalten bei, aus denen die historischen Staatsleistungen an die Kirchen stammen.

Frieder Otto Wolf betonte, dass dem Bundestag durch das Grundgesetz der klare Auftrag gegeben ist, einen gesetzlichen Rahmen für die Ablösung der historischen Staatsleistungen aufzustellen. Durch DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen sei der Geltungsanspruch dieses Auftrags in den vergangenen Jahren mit eigenen politischen Positionierungen bestätigt worden, sodass an der Verständlichkeit und Verbindlichkeit dieses verfassungsmäßigen Auftrags kein ernsthafter Zweifel bestehen könnte.

„Hier geht es also ganz unmissverständlich um die Frage, inwieweit die Abgeordneten des Bundestages einen ernsthaften Willen haben, diesen kleinen Schritt auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Rahmen für religionspolitische Neuordnungen machen, die durch die veränderte und sich weiter wandelnde weltanschauliche Landschaft unvermeidlich in allen Teilen unseres Landes auf die Tagesordnung gerückt sind“, so Frieder Otto Wolf. „Millionen konfessionsfreie Wählerinnen und Wähler wollen zu Recht auch bei diesen Leistungen wissen, warum und wofür an wen aus öffentlichen Haushalten Zahlungen fließen“, so Wolf weiter. Daher seien alle Fraktionen des Bundestages aufgefordert, Vorschläge zum Thema in das Parlament einzubringen, wenn sie sich gegenüber kirchenfernen Wählerinnen und Wählern als glaubwürdige Kraft zeigen wollen.

Er bekräftigte nochmals die Forderung des Humanistischen Verbandes nach einer Ablösung der historischen Staatsleistungen durch eine Erneuerung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die die finanziellen Verhältnisse zwischen Staat und den Kirchen regeln. Das Geflecht finanzieller Zuweisungen des Staates an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollte auf Grundlage der vom Grundgesetz vorgesehenen Prinzipien weltanschaulicher Neutralität und kooperativer Laizität überarbeitet werden. Transparenz in Hinsicht auf Rechtsgrundlagen und Höhe müsse für alle staatlichen Zuwendungen an Kirchen, andere Religions- sowie Weltanschauungsgemeinschaften gegeben sein. „Diese Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren unserer demokratischen Strukturen. Sie herzustellen, ist daher auch eine staatliche Aufgabe, und ihrer Verwirklichung dürfen sich die Abgeordneten der Fraktionen im Bundestag nicht entziehen“, sagte Wolf.

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