
Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am 15. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen §219a einzulegen. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des § 219a.








