Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband kritisiert die aktuelle Regelung im deutschen Strafgesetzbuch als stigmatisierend und unzeitgemäß und fordert eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere. Nachfolgend finden Sie hierzu ein Statement von HVD-Bundesvorstand Katrin Raczynski.
„Es ist für uns nicht weiter hinnehmbar, dass Schwangerschaftsabbrüche im § 218 StGB prinzipiell unter Strafe stehen. Die aktuelle Regelung ist stigmatisierend, entwürdigend und verunsichernd – deswegen ist sie zurückzuweisen. Keine Frau sollte zu einer Beratung gemäß § 219 StGB im Namen des Lebensschutzes, das heißt zur Austragung eines Embryos, verpflichtet werden. Stattdessen sollte allen Frauen, die einen Abbruch erwägen, ein umfassendes und freiwillig zu nutzendes psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung stehen.
Strukturpolitisch ist zukünftig sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche gemäß der bestmöglichen medizinischen Standards flächendeckend durchführbar sind. Dazu gehört auch die Streichung des § 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, aus dem Strafgesetzbuch, um sicherzustellen, dass ungewollt Schwangere einen niedrigschwelligen und sicheren Zugang zu Informationen zum medizinischen Eingriff und durchführenden Ärzt*innen erhalten können.
Wir unterstützen die Aktivitäten des internationalen ‚Safe Abortion Day‘ und wir fordern mit Nachdruck eine neue gesetzliche Regelung in Deutschland, die der Reproduktionsfreiheit von Frauen, dem heutigen biomedizinischen Kenntnisstand, dem gesellschaftlichen Wertewandel und dem weltanschaulichen Pluralismus umfassend Rechnung trägt.“