Nach der Rede von Benedikt XVI. im Freiburger Konzerthaus sieht Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Politiker und Bischöfe dazu aufgerufen, den Forderungen säkularer Organisationen zur Beendigung von überkommenen Kirchenprivilegien in Deutschland zukünftig konsequent nachzukommen. Benedikt XVI. hatte in seiner Ansprache dafür plädiert, „die Weltlichkeit der Kirche beherzt abzulegen“, damit sich die von „materiellen und politischen Lasten und Privilegien befreite Kirche“ in der Zukunft „besser und auf wahrhaft christliche Weise“ der Welt zuwenden kann.
„Ich freue mich über diese Worte von Benedikt XVI., denn nun stehen die Vertreter der Kirche im Klerus und in der Politik in einer unabweisbaren Pflicht, den jetzt erneut vorgezeichneten Reformkurs wirklich umzusetzen.“ Auch Frieder Otto Wolf hatte am letzten Donnerstag auf dem Potsdamer Platz gemeinsam mit anderen Vertretern säkularer Organisationen gefordert, das unhaltbar gewordene Privilegienbündel der Kirchen abzuschaffen.
Dazu muss nun die seit Gründung der Bundesrepublik im Grundgesetz vorgesehene Ablösung der historischen Staatsleistungen endlich durchgeführt werden, um dem fast 100 Jahre alten Auftrag der Weimarer Verfassung zu entsprechen. Frieder Otto Wolf erklärte, dass im Rahmen der anstehenden Reform auch der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat zu beenden ist: „Der bislang erforderliche Vermerk auf den Lohnsteuerkarten widerspricht Artikel 4 des Grundgesetzes, nach dem niemand zur Offenbarung seines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses gezwungen werden darf“, so Frieder Otto Wolf.
Wo die Kirche als Träger von sozialen und kulturellen Einrichtungen tätig ist und fast vollständig durch öffentliche Mittel finanziert wird, müssen die Sonderregeln im arbeitsrechtlichen Bereich ebenfalls aufgehoben werden. „Den verschiedenen Formen der Benachteiligung von konfessionsfreien wie auch gläubigen Menschen, die eine aus Sicht der Kirche unbequeme Lebenshaltung einnehmen, könnte so nachhaltig eine Grundlage entzogen werden“, sagte Frieder Otto Wolf dazu. Die Kirche sollte zukünftig höchstens dort ihre eigenen Moralvorstellungen zur zwingenden Regel machen dürfen, wo sie als religiöse Gemeinschaft auch zum konsequenten Verzicht auf öffentliche Mittel bereit ist.
Wolf betonte, dass staatliche Leistungen an Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften zur Förderung ihrer Rolle im öffentlichen Raum aber weiterhin dort erhalten bleiben sollten, wo die tatsächliche Praxis ohne Diskriminierungen realisiert wird. Wolf: „Als Beurteilungsmaßstäbe sind aus unserer Sicht weiterhin das Grundgesetz, die für Deutschland verbindlichen Normen des EU-Rechts und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen heranzuziehen.“
Frieder Otto Wolf verwies mit Blick auf die zukünftig erforderlichen Reformen ebenfalls auf die Grundsatzerklärung des Koordinierungsrats säkularer Organisationen (KORSO), die im November 2008 formuliert wurde. Der HVD ist Mitglied im KORSO. Benedikts XVI. Ansprache am gestrigen Sonntag hat aus Sicht des Verbandspräsidenten schließlich gezeigt, dass eine Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirchen im Sinne echter Neutralität und einer zeitgemäßen Praxis der Gleichbehandlung nun eindeutig geboten ist.