Ein Rechtsstaat fußt auf Erkenntnis, nicht auf Dogmen

HVD: Die Rehabilitation von Opfern der menschenrechtswidrigen Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen sollte uneingeschränkt unterstützt werden.

„Eine erneute Niederlage beim Versuch, die Opfer der Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen in der Vergangenheit unseres Landes zu rehabilitieren, würde nachhaltig den Glauben vieler Menschen an den Sinn ihres kritischen Engagements und an die Fähigkeit zur Selbstkorrektur in Politik, Justiz und Gesellschaft erschüttern“, sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, am vergangenen Sonntag in Berlin.

Hintergrund ist ein neuer Entschließungsantrag zur Rehabilitierung von Opfern mittlerweile aufgehobener Strafgesetzbuchparagrafen, der zuvor von der Berliner Regierungskoalition in den Bundesrat eingebracht wurde. Auf Grundlage der Paragrafen 175 und 175a wurden in der Bundesrepublik etwa 50.000 Menschen wegen einvernehmlicher sexueller Beziehungen bestraft. Diese Urteile sollen nun für nichtig erklärt und aufgehoben werden. Frühere Versuche, diese Rehabilitation von Opfern offenkundig menschenrechtswidriger Auffassungen zur Strafwürdigkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu erreichen, verliefen erfolgslos.

„Besonders unser deutscher Staat ist in besonderer Weise dazu verpflichtet, auch gegenüber homosexuellen Menschen unmissverständlich und praktisch eine Einsicht in die eigenen historischen Irrtümer zu bekunden“, so Frieder Otto Wolf.

Die Schlussfolgerungen, zu denen der vom Berliner Senat beauftragte Jurist Hans-Joachim Mengel in einer entsprechenden Expertise kam, begrüßte Wolf. Dort hieß es unter anderem: „Die Aufhebung wäre angesichts unserer Geschichte ein Beweis für eine tiefe humanistische Grundeinstellung unserer heutigen Gesellschaft und im Lichte der aktuellen internationalen Diskussion um den Schutz der Menschenrechte auch für Homosexuelle ein deutliches Signal.“

Früher geäußerte Auffassungen, wonach diese Verurteilungen nicht aufgehoben werden können, da sie trotz unbestreitbarer falscher Annahmen prozedural „rechtstaatlich“ zu Stande gekommen seien und daher von einer Aufhebung die Rechtssicherheit bedroht wäre, bezeichnete Wolf als unhaltbar und unvertretbar.

Denn ein Rechtsstaat fuße „in erster Linie darauf, Recht und Rechtsprechung an der Erkenntnis zu orientieren, um Menschenrechte und Menschenwürde zu sichern, und nicht darauf, an schwerwiegenden Irrtümern – gleich welcher Art – unter Berufung auf formal korrekte Verfahren unbeirrbar festzuhalten“.

Weder dürfe deshalb das Verlangen nach Rehabilitation all dieser Menschen den rechtsdogmatischen Vorstellungen von Rechtssicherheit untergeordnet werden, noch sollte Strafurteilen, deren Grundlagen sich längst als falsch und zutiefst illegitim erwiesen haben, anders ein Bestandsschutz gewährt werden. An diesen objektiv falschen Entscheidungen festzuhalten, unterminiere das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat im Namen seiner fundamentalen Grundsätze.

Wolf betonte: „Eine aufgeklärte Gesellschaft sollte erwarten dürfen, dass das von ihrem Staat irrtümlich begangene Unrecht als solches bezeichnet und revidiert wird.“

Weiterführende Informationen: Petition zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund von §175 Verurteilten

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