Religions- und Glaubensfreiheit gilt auch für Atheisten

HVD: Weltanschauungs-gemeinschaften in den Koalitionsvereinbarungen gleichbehandeln.

In den Koalitionsvereinbarungen zwischen den Unionsparteien und SPD dürfen nichtreligiöse Menschen nicht benachteiligt werden, betonte Frieder Otto Wolf als Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands am Donnerstag in Berlin.

Zuvor war bekannt geworden, dass der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz unter den Verhandlungsführern Hans-Peter Friedrich (CSU) und Thomas Oppermann (SPD) ein Vorschlag zu einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorliegt.

Die vorgeschlagene Vereinbarung betont die grundlegende Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit für unsere freiheitliche Gesellschaft. Weiter heißt es: „Wir werden den Dialog mit den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen intensiv pflegen. Religionen bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen.“

Wolf rief die Parteien deshalb dazu auf, in den Koalitionsvereinbarungen alle rechtlich verfassten Vereinigungen gleichermaßen zu berücksichtigen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

„Weltanschauungsgemeinschaften sind den Religionsgemeinschaften gleichgestellt, wie das Grundgesetz unmissverständlich erklärt. Und auch wenn wir uns heute noch in vielen Bereichen der tatsächlichen Benachteiligung ausgesetzt sehen, darf kein Koalitionsvertrag hinter dieser klaren verfassungsrechtlichen Vorgabe zurückbleiben“, sagte Frieder Otto Wolf mit Verweis auf Artikel 140 GG i.V.m. 137 Abs.7 WRV.

„Die Religions- und Glaubensfreiheit gilt auch für Atheisten und all die Menschen, die nicht den Glauben an traditionelle religiöse Überzeugungen teilen.“ Er unterstrich, dass Humanistinnen und Humanisten nicht weniger zur Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens und zum Zusammenhalt in der Gesellschaft beitragen als Religionsgemeinschaften.

Und auch abseits der Fragen zu einzelnen Themen sei unverzichtbar, dass die verhandelnden Parteien in allen Vereinbarungen die Tatsache achten, dass konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen heute mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung ausmachen. Der Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode sollte diesen Fakt konsequent berücksichtigen, so Wolf schließlich, wenn die Regierungsparteien die vom Grundgesetz gewollte Neutralität der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den in ihr lebenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften respektieren.

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