Auch die katholische Kirche konsequent in die Pflicht nehmen

HVD: Die umfassende Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gehört zu den überfälligen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland.

„Alle Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Politik sollten sich im Klaren darüber sein, dass der Schutz der Rechte von Kindern zu ihren Aufgaben gehört.“ Das unterstrich der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am Freitag in Berlin anlässlich eines aktuellen Untersuchungsberichts der UN-Kinderrechtskommission.

Ein vom Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) am vergangenen Mittwoch in Genf vorgelegter Abschlussbericht zur Überprüfung der Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch benennt zahlreiche Verfehlungen der Kirche bei der Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes. Unter anderem habe sich der Vatikan geweigert, Informationen über das wahre Ausmaß der Missbrauchsfälle zu liefern. Der Bericht stellte fest, dass die Kirche in zahlreichen Bereichen versagt hat, effektiv gegen sexuelle Gewalt von Priestern an Kindern vorzugehen und etwa straffällig gewordene Geistliche aus dem kirchlichen Dienst zu entfernen. Die im Bericht enthaltenen Feststellungen und Forderungen wurden von der Kirche umgehend zurückgewiesen oder relativiert.

Wolf drückte sein Bedauern darüber aus, dass sich das UN-Kinderrechtskomitee bei den Bemühungen, die Rechte von Kindern zu sichern, in der schwächeren Position befinde. Die Forderungen des Ausschusses sind zudem rechtlich nicht bindend und es bestehen keine Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen die Konvention. Trotzdem gebe es auch hierzulande gute Ansatzpunkte, auf die weitergehende Umsetzung aller Vorgaben zu drängen, so Wolf. „Soweit es ihnen möglich ist, sollten alle Vertreter der Bundesrepublik auch die katholische Kirche konsequent in die Pflicht nehmen, um so den Schutz der Rechte von Kindern weltweit zu verbessern. Es gibt aus meiner Sicht keinen guten Grund, die Bewältigung der zahlreichen Missstände und Verfehlungen nur den Verhandlungen in internationalen Gremien oder auf medialer Bühne zu überlassen.“

Dabei gehe es allerdings keineswegs nur um die Kirche. Wolf sagte, dass selbst die Institutionen der Bundesrepublik immer wieder eine Haltung des mangelnden Verständnisses zeigen und es Versäumnisse in der Prävention und in der strafrechtlichen Ahnung von Kindesmissbrauch sowie in der Auszahlung von nötigen Hilfen an die von sexueller Gewalt im Kindesalter betroffenen Menschen gebe.

Der hier notwendige Blick auf die katholische Kirche sollte deshalb nicht dazu dienen, „davon abzulenken, dass auch viele staatliche und andere gesellschaftliche Instanzen eine Bringschuld haben, die sie bisher noch nicht mit der nötigen Entschlossenheit in Taten umsetzen.“

Deutschland sei als Unterzeichnerstaat der UN-Kinderrechtskonvention dazu aufgerufen, sich auf allen politischen Ebenen für die Verwirklichung und den Schutz von Kinderrechten einzusetzen, betonte Wolf schließlich. „Und wenn der Vatikan in diesem Bereich handlungsunfähig oder –unwillig ist, müssen das die Mitglieder dieses Ausschusses vielleicht hinnehmen. Für handelnde Menschen vor Ort bieten sich hingegen immer wieder konkrete Chancen, auch und gerade die Kirche kontinuierlich zu notwendigen Schritten zu drängen. Denn wir dürfen nicht wieder an den Punkt gelangen, an dem das Image oder Wunschbild der Institution höher gewichtet wird als der Schutz der Rechte der Schwächsten unter uns.“

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