Am 28. Juli 2021 jährt sich die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention zum 70. Mal. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ – so der eigentliche Titel des wichtigsten internationalen Dokuments für den Schutz Geflüchteter – definiert, wer ein Flüchtling ist und welcher Schutz und welche Rechte einem geflüchteten Menschen zustehen. Doch an den EU-Außengrenzen werden die Rechte geflüchteter Menschen mit Füßen getreten und das Nichtzurückweisungsgebot von Schutzsuchenden – eines der Kernelemente der Genfer Flüchtlingskonvention – wird systematisch gebrochen. Dies kritisiert der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband scharf und fordert die Einhaltung völkerrechtlicher Abkommen an den EU-Grenzen sowie Schutz und Wahrung der Menschenrechte von Schutzsuchenden.
Laut eines Untersuchungsberichts des Europäischen Parlaments hatte die EU-Grenzschutzagentur Frontex nicht nur Kenntnis über zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, Rechtsverstöße und illegale Pushbacks (auch unter Gewaltanwendung), sondern hat dies unter der Federführung ihres Exekutivdirektors Fabrice Leggeri auch systematisch verschleiert. Zudem belegen Augenzeugenberichte, Videoaufnahmen sowie nationale und internationale Medienrecherchen, dass Frontex auch aktiv in illegale Pushbacks verwickelt war.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass eine EU-Agentur in Menschenrechtsverletzungen involviert ist“, erklärt Katja Labidi, HVD-Bundesbeauftragte für Geflüchtete und Migration. Der Bericht des Europäischen Parlaments habe eindringlich gezeigt, dass Frontex-Direktor Leggeri das Europäische Parlament mehrfach belogen, getäuscht und Menschenrechtsverletzungen vertuscht hat, so Labidi weiter. „Die Rechtsbrüche und Menschenrechtsverstöße müssen lückenlos aufgeklärt, transparent gemacht und ihre Wiederholung in der Zukunft durch unabhängige Kontrollen verhindert werden.“
Frontex steht bereits seit längerem in der Kritik, wegen illegaler Zurückweisung von Schutzsuchenden, geheimer Treffen mit Waffenlobbyist*innen, fehlenden Kontrollen der eigenen Arbeit und zu geringem Informationsaustausch mit der EU und anderen Agenturen. „Grenzschutz darf nicht auf Kosten von Menschenrechten – oder gar Menschenleben – gehen!“, fordert HVD-Vorstandssprecher Erwin Kress. Es müsse sichergestellt werden, dass die Wahrung der Menschenrechte und die Rechtsgrundlagen der Genfer Konvention unbedingt eingehalten werden. „Das bedeutet auch, dass Menschen vor dem Ertrinken gerettet werden – und nicht, wie mehrfach nachweislich geschehen, dass Menschen sogar vorsätzlich in Seenot gebracht und zurückgelassen werden.“
Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband hat bereits im Jahr 2015 „Humanistische Perspektiven zur Flüchtlingsaufnahme und -politik“ erarbeitet. Diese können hier nachgelesen werden.