Nicht übereilt, sondern überfällig: HVD für ein liberales Gesetz zum selbstbestimmten Sterben

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Erwin Kress

Vorstandssprecher des Bundesverbandes

Kuppel des Reichstagsgebäudes
Kuppel des Reichstagsgebäudes

Beitragsbild: Ivan Sumlikin/ Unsplash

Am Donnerstag, 6. Juli, entscheidet der Deutsche Bundestag über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe. In einem Offenen Brief appelliert der HVD an die Abgeordneten, den Willen der Bevölkerung ernst zu nehmen und die notwendige Neuregelung zu beschließen.

BERLIN, 04. Juli 2023. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) appelliert in einem Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, eine Regelung zu schaffen, die das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben umsetzt.

„Das bisher ungeregelte Umfeld der Suizidhilfe braucht jetzt endlich einen verlässlichen Handlungs- und Orientierungsrahmen für alle Beteiligten, darunter auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, ihren Patientinnen und Patienten Suizidhilfe zu leisten“, erklärt Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes. Diese Rechtssicherheit kann mit dem als liberal geltenden Gesetzentwurf erreicht werden: „Den von Katrin Helling-Plahr, Renate Künast, Helge Lindh u.a. jetzt zusammengeführten Gesetzentwurf ‚für eine Suizidhilferegelung zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben‘ haben wir als gelungenes Ergebnis sehr sorgfältigen Ringens um Ausgewogenheit wahrgenommen“, so der HVD in seinem Offenen Brief.

Im Vorfeld der geplanten Abstimmung haben sich Vertreter*innen ärztlicher und psychiatrischer Verbände in einer gemeinsamen Erklärung in inakzeptabler und irreführender Weise zu Wort gemeldet. Zum einen wird behauptet, dass der als liberal geltende Gesetzentwurf von Helling-Plahr, Künast, Lindh u.a. die Suizidprävention nicht berücksichtige. Doch die Parlamentariergruppe hat das Ziel der Verhinderung von Selbsttötungen, insbesondere aufgrund psychischer Erkrankungen, keineswegs aus dem Blick verloren. Vielmehr bereite die im fusionierten Gesetz vorgesehene flächendeckende Beratungsstruktur geradezu den Weg für „evidenzbasierte Maßnahmen“, wie diese in ihrem parallelen Entschließungsantrag zur Suizidprävention gefordert werden, heißt es auch im Offenen Brief des HVD an die Mitglieder des Bundestages.

Zum anderen wird von einem übereilten Schnellschuss für eine nicht ausdiskutierte Regelung der Suizidhilfe gesprochen. „Dies ist insofern unzutreffend, als bereits vor einem Jahr eine Orientierungsdebatte im Bundestag stattgefunden hat. Auch im Rechtsausschuss wurden Ende 2022, nach bereits erster Lesung, die damals vorliegenden Gesetzentwürfe mehr als fünf Stunden lang behandelt“, sagt Gita Neumann, Bundesbeauftragte des HVD für Medizinethik und Autonomie am Lebensende. Mehr als drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sei die Regelung der Suizidhilfe nun endlich vom Gesetzgeber umzusetzen.

Weitere Expertenstimmen nehmen den haltlosen Argumenten in der Erklärung der Fachverbände zusätzlich den Wind aus den Segeln. So appellieren die renommierten Professoren für Palliativmedizin Ralf J. Jox und Gian Domenico Borasio: Angesichts der nachgewiesenen Meinungspluralität in der deutschen Ärzteschaft solle sich der Bundestag „durch ein derart durchsichtiges ideologisches Störfeuer nicht daran hindern lassen, eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe mit Leben zu erfüllen. Nach jahrelanger intensiver Debatte im Parlament und lange zuvor schon in der Zivilgesellschaft ist die Gesetzgebung nicht überhastet, sondern überfällig.“


Der Humanistische Verband Deutschlands hat sich bereits mehrfach an die Mitglieder des Deutschen Bundestags gewandt: mit seinem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vom Frühjahr 2020 sowie in einem Orientierungspapier zur Suizidhilfegesetzgebung. Im März 2023 plädierte der HVD für eine ausgewogene gesetzliche Neuregelung: „Autonomie bei Suizidhilfe und Suizidprävention zusammen gewährleisten“. Zuletzt begrüßte der HVD ausdrücklich den gemeinsamen liberalen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe.

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