Anhörung der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch: Humanistische Position und interne Kontroverse in der EKD

Navigation
Pressekontakt
Erwin Kress

Vorstandssprecher des Bundesverbandes

Bild aus dem Bundesarchiv: Demonstration gegen § 218 StGB, Juni 1988 in Göttingen.
Bild aus dem Bundesarchiv: Demonstration gegen § 218 StGB, Juni 1988 in Göttingen.

Beitragsbild: Bundesarchiv B 145 Bild-F079098-0017 | CC BY-SA 3.0 Unported

Am Donnerstag, 23. November findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ statt. Hierzu ist auch der Humanistische Verband Deutschlands eingeladen. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.

Die neunköpfige Professor*innengruppe, die von der Ampelkoalition zur Prüfung einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt wurde, hat einen nicht öffentlichen Anhörungstermin am 23. November in Berlin anberaumt. Rund 35 Organisationen, darunter der säkulare Humanistische Verband Deutschlands (HVD), wurden eingeladen, ihre von der Kommission vorab bis Oktober angefragten Stellungnahmen vertieft darzulegen.  

EKD mit intern unabgestimmter Stellungnahme

Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) hatte sich in seiner Stellungnahme für die Kommission vorsichtig einer frauenrechtlich-säkularen Forderung nach Entkriminalisierung von Abbrüchen angenähert: Mit dem Vorschlag einer Streichung des § 218 StGB für die ersten zwölf Schwangerschaftswochen mit allerdings bleibender Beratungspflicht. Diese vom Rat der EKD bereits an die Kommission versandte Stellungnahme stieß innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands nun aber auf scharfe Kritik. Die EKD-Synode, die bis zum 15. November tagte, legt nahe, dass dieser neue Kurs einer Liberalisierung möglicherweise kurzfristig korrigiert werden muss. In der dortigen Plenumsdebatte wurde kritisiert, dass der Konflikt zwischen dem biblisch vorgegebenen Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau vom Rat der EKD „einseitig“ zugunsten Letzterem aufgelöst worden sei. Der Vorschlag, den Schwangerschaftsabbruch künftig zu großen Teilen außerhalb des Strafrechts und nach Fristen gestaffelt zu regeln, wurde abgelehnt. Als Problem wurde auch benannt, dass die EKD damit auf dem Feld der Ethik die theologische Gemeinsamkeiten mit der katholischen Kirche aufgebe.

„Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch auf der EKD-Synode zeigt uns einmal mehr, dass humanistische Werte hier Orientierung bieten können“, so Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes. „Selbstbestimmung oder Schutzbedürftigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir werden uns gegenüber der Kommission dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich entkriminalisiert und entstigmatisiert werden.“

Positionierung des Humanistischen Verbandes Deutschlands

Im Vorfeld der Anhörung wurden spezifische Leitfragen an die Organisationen verschickt. Die Fragen an den Humanistischen Verband Deutschlands beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme von Oktober 2023 zur möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Neben den Erfahrungen des HVD mit den stigmatisierenden Wirkungen des Abtreibungsrechts und mit dem erschwerten Zugang zu medizinischer Versorgung geht es um sein zentrales humanistisches Anliegen. Dazu heißt es in der Stellungnahme des HVD: „Der auferlegte Makel der Rechtswidrigkeit stellt eine moralische Verurteilung des Schwangerschaftsabbruchs dar. Es ist zu befürchten, dass dies zu einer sich weiter verschlechternden Versorgungslage zulasten unerwünscht Schwangerer beiträgt.“ Alle Bestimmungen, das heißt Fristen-, Beratungs- und Indikationsregelungen, gehören auf den Prüfstand und können – einschließlich der Sanktionen bei Verstößen – „außerhalb des Strafrechts geregelt werden (in einem Sondergesetz, reformierten Schwangerschaftskonfliktgesetz oder ergänzend im Arztrecht)“.

Der HVD setzt sich für eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs ein. Damit sei die Rechtssicherheit für Frauen und behandelnde Ärzt*innen zu gewährleisten und dabei auch der Entwicklungstand von Föten bei Spätabbrüchen ab dem fünften Schwangerschaftsmonat zu berücksichtigen. Die Neuregelung soll dem heutigen biomedizinischen Kenntnisstand, dem gesellschaftlichen Wertewandel und dem weltanschaulichen Pluralismus gerecht werden.


Bereits 2022 hat der HVD dazu das Positionspapier „Humanistische Positionen und Argumente gegen die jetzigen Strafbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch“ auf seinem Delegiertenrat einstimmig verabschiedet. Auf dieser Grundlage erschien im Mai 2023 die Broschüre „Zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Position des Humanistischen Verbandes Deutschlands“.

Inhalt teilen

Unsere letzten Pressemitteilungen

Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen