Neuer parlamentarischer Anlauf für ein Suizidhilfegesetz?

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Erwin Kress

Vorstandssprecher des Bundesverbandes

Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Beitragsbild: Times | CC BY-SA 3.0 Unported

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau, der bisher hinter dem Strafrechtsentwurf von Castellucci u.a. stand, hat zu einem Parlamentarischen Abend am 12. Dezember eingeladen. Die Initiatoren drängen auf einen möglichst zeitnahen Kompromiss für die Regelung der Suizidhilfe.

Zu den Gründungsmitgliedern für den neuen parlamentarischen Anlauf für ein Suizidhilfegesetz gehören vier SPD-Abgeordnete, drei davon sind wie Grau selbst Ärzte. Zwei von ihnen haben bisher den liberalen Gesetzentwurf von Helling-Plahr u.a. unterstützt.

Die Gruppe hat ihre Parlamentskolleg*innen zu einem abendlichen Austausch ins Paul-Löbe-Haus des Bundestages eingeladen. Sie beklagen, dass keiner der beiden im Sommer konkurrierenden Entwürfe eine parlamentarische Mehrheit erringen konnte, und halten eine gesetzliche Regelung für dringend erforderlich. Ihr aus 14 Eckpunkten bestehender Vorschlag, der am 12. Dezember auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, sieht ein eigenständiges Suizidhilfegesetz mit Regelungen „weitgehend außerhalb des Strafrechts“ vor.

Wie verlautet, sind die Vertreter*innen der gescheiterten Entwürfe für Gespräche mit Bundestagsabgeordneten, die nicht für ihren Vorschlag gestimmt haben, jeweils offen, auch mit Vertreter*innen dieser neuen Initiative. Einen möglichst mehrheitsfähigen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, erweist sich nach Informationen des Humanistischen Verbandes Deutschlands jedoch als äußerst schwierig. Das neue Eckpunktepapier enthält zwar verschiedene Vorschläge der beiden bisher konkurrierenden Gesetzentwürfe, seine Akzeptanz in parlamentarischen Kreisen hält sich aber in Grenzen.

„Zwar sieht das Eckpunktepapier sinnvollerweise den Ausbau von psychosozialen Beratungsstellen vor. Aber das neu angekündigte Schutzkonzept mit hoher Fachkompetenz für Sterbewillige unter Achtung ihrer Autonomie könnte auch auf eine Neuauflage von psychiatrischer Zwangsberatung hinauslaufen“, befürchtet Gita Neumann, Medizinethik-Beauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Zudem müsse man sich fragen, was denn „weitgehend außerhalb des Strafrechts“ überhaupt bedeuten könnte. Im Eckpunktepapier ist ein präzisierter Begriff von „Geschäftsmäßigkeit“ der Suizidhilfe und der Werbung dafür vorgesehen. In beiden Fällen soll dann das Strafrecht greifen.

„Als Humanistischer Verband Deutschlands befürworten wir stattdessen einen neuen Anlauf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr, auch unter Einbeziehung des Bundesgesundheitsministers“, gibt Gita Neumann ihrer Erwartung Ausdruck.

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