Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine Anhörung am 28. November mit dem verqueren Titel „Sterbebegleitung/Suizidprävention“ überschrieben. Damit folgt er der Agenda der bisher größten interfraktionellen Gruppe von Abgeordneten um Castellucci, die sich erneut für ein weitgehendes Verbot von Suizidhilfe stark machen, also eine Neuauflage des im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht gekippten Strafbarkeitsparagrafen 217 anstreben. Gleichzeitig haben die Wortführer*innen einen Antrag zur Suizidprävention eingebracht. Durch dieses Junktim zur Sterbebegleitung und Suizidprävention lenkt die Abgeordnetengruppe von ihrer verfassungswidrigen Strafrechtsnorm ab. Zudem bedeutet der vom Rechtsausschuss aus der Palliativ- und Hospizversorgung übernommene Begriff „Sterbebegleitung“, dass Hilfe beim Sterben unheilbar Kranker geleistet wird. Hingegen geht es beim Gesetzgebungsverfahren in den Entwürfen um Suizidhilfe in jeder Lebenslage. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dieses strategische Ablenkungsmanöver von Castellucci u. a. aufs Schärfste und warnt die anderen Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.