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Gesetzentwurf zu § 219a: Ein fauler Kompromiss zur Verfestigung längst überholter Gesetzgebung

Das Kabinett hat heute den Kompromiss der Regierungskoalition zum § 219a gebilligt. Der Humanistische Verband Deutschlands kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt die Handschrift von christlichen Fundamentalisten und selbsternannten Lebensschützern und stellt ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen und Ärzt*innen dar.

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Scharfe Kritik am Eckpunktepapier zu § 219a

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisiert das Papier der Bundesregierung als scheinheilig, da es die Situation der Betroffenen nicht verbessern werde, sondern zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften beitrage.

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Offener Brief: § 219a muss endlich weg!

Morgen beginnt das Berufungsverfahren im Fall Kristina Hänel. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert aus diesem Anlass erneut die ersatzlose Streichung des § 219a und den uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch.

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Das Prinzip der Gleichheit muss auch für die Kirchen gelten

Der Europäische Gerichtshof hatte am 11.09.2018 entschieden, dass die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes Diskriminierung sein kann. Der HVD begrüßte dieses wegweisendes europäisches Signal für die Gleichheit: Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH die arbeitsrechtliche Praxis kirchlicher Träger in Deutschland in Frage und wies den deutschen Gerichten die richtige Richtung. Update vom 21.02.2019: Das Bundesarbeitsgericht hat nun nachgezogen und die Kündigung des Mediziners als unzulässig erklärt.

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