Diese Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klagen gegen den umstrittenen Suizidhilfeverbotsparagrafen 217 verhandelt. Einiges deutet nun darauf hin, dass die Richter*innen ihn kippen könnten. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der diese Forderung in Stellungnahmen ausführlich begründet hatte, würde dies sehr begrüßen.
HVD Bundesverband / Pressemitteilung / Seite 5
Pressemitteilung
Das Kabinett hat heute den Kompromiss der Regierungskoalition zum § 219a gebilligt. Der Humanistische Verband Deutschlands kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt die Handschrift von christlichen Fundamentalisten und selbsternannten Lebensschützern und stellt ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen und Ärzt*innen dar.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisiert das Papier der Bundesregierung als scheinheilig, da es die Situation der Betroffenen nicht verbessern werde, sondern zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften beitrage.
Vor 70 Jahren wurde die UN-Menschenrechtscharta verkündet. Doch wie frei und gleich sind wir heute? Es gilt, diese Errungenschaft der Menschheit zu bewahren und zu schützen.
Den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen hin zu einem religiösen und weltanschaulichen Pluralismus muss Rechnung getragen werden. Eine Konferenz für religionspolitische Fragestellungen kann hier die Grundlage schaffen.
Morgen beginnt das Berufungsverfahren im Fall Kristina Hänel. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert aus diesem Anlass erneut die ersatzlose Streichung des § 219a und den uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch.
Der Europäische Gerichtshof hatte am 11.09.2018 entschieden, dass die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes Diskriminierung sein kann. Der HVD begrüßte dieses wegweisendes europäisches Signal für die Gleichheit: Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH die arbeitsrechtliche Praxis kirchlicher Träger in Deutschland in Frage und wies den deutschen Gerichten die richtige Richtung. Update vom 21.02.2019: Das Bundesarbeitsgericht hat nun nachgezogen und die Kündigung des Mediziners als unzulässig erklärt.
Mindestens 3.677 Kinder und Jugendliche sind seit 1949 von Klerikern der katholischen Kirche sexuell missbraucht worden. Fast jeder 20. Kleriker der deutschen Bistümer war mutmaßlich Missbrauchstäter. Dies geht aus den Ergebnissen einer Studie hervor, die mehrere Medien gestern vorab publiziert haben. Die Studie soll am 25. September veröffentlicht werden.
Horst Seehofer will eine gesellschaftliche Debatte über Religion und Staat anstoßen. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt diesen Vorstoß und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Interessen nicht-religiöser Menschen in der politischen Entscheidungsfindung.
Die auf den Weg gebrachte Änderung zum Personenstandsrecht kann nur ein erster Schritt sein. Das Gesetz bedarf dringend weiterer Reformen.