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Der Patientenwille zählt – das hat heute der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden und die Freisprüche für zwei Mediziner bestätigt, die die Selbsttötung von Patientinnen begleitet hatten. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.