
Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.