Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein Sieben-Punkte-Papier zur Suizidhilferegelung an die Mitglieder des Bundestags versandt. Bisher sind drei interfraktionelle Gesetzentwürfe bekannt, die von den meisten Bundestagsabgeordneten schwer auseinanderzuhalten sein dürften. Zurzeit wird bei ihnen intensiv für den jüngst erst vorgelegten Vorschlag geworben, der die Wiedereinführung eines vor zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippten § 217 ins Strafgesetzbuch vorsieht. Der HVD möchte auf der Grundlage seiner 30-jährigen praktischen und theoretischen Beschäftigung mit humaner Sterbehilfe dazu beitragen, dass die Abgeordneten die ihnen vorgelegte Entwürfe angemessen einschätzen können. Entscheidend ist dabei laut HVD-Bundesvorstandssprecher Erwin Kress, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 eingehalten werden.