Am Donnerstag, 23. November findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ statt. Hierzu ist auch der Humanistische Verband Deutschlands eingeladen. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.
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Pressemitteilung
Am Donnerstag, 6. Juli, entscheidet der Deutsche Bundestag über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe. In einem Offenen Brief appelliert der HVD an die Abgeordneten, den Willen der Bevölkerung ernst zu nehmen und die notwendige Neuregelung zu beschließen.
Heute wird ein gemeinsamer liberaler Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt. Damit besteht die Möglichkeit, dass ein verfassungskonformes Gesetz verabschiedet wird, das für eine freie Suizidentscheidung Raum und Hilfsmöglichkeiten lässt. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt dies ausdrücklich.
Studierende und Promovierende können sich ab sofort wieder für das Bertha von Suttner-Stipendium bewerben. Vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2023 besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen über die Website des humanistischen Förderwerks einzureichen. Wer den Auswahlprozess erfolgreich absolviert, wird vom Bertha von Suttner-Studienwerk bis zu zwei Jahre ideell und finanziell gefördert.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine Anhörung am 28. November mit dem verqueren Titel „Sterbebegleitung/Suizidprävention“ überschrieben. Damit folgt er der Agenda der bisher größten interfraktionellen Gruppe von Abgeordneten um Castellucci, die sich erneut für ein weitgehendes Verbot von Suizidhilfe stark machen, also eine Neuauflage des im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht gekippten Strafbarkeitsparagrafen 217 anstreben. Gleichzeitig haben die Wortführer*innen einen Antrag zur Suizidprävention eingebracht. Durch dieses Junktim zur Sterbebegleitung und Suizidprävention lenkt die Abgeordnetengruppe von ihrer verfassungswidrigen Strafrechtsnorm ab. Zudem bedeutet der vom Rechtsausschuss aus der Palliativ- und Hospizversorgung übernommene Begriff „Sterbebegleitung“, dass Hilfe beim Sterben unheilbar Kranker geleistet wird. Hingegen geht es beim Gesetzgebungsverfahren in den Entwürfen um Suizidhilfe in jeder Lebenslage. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dieses strategische Ablenkungsmanöver von Castellucci u. a. aufs Schärfste und warnt die anderen Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Die Armutsquote bei Kindern liegt auf dem höchsten Stand seit Jahren. Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, darunter der Humanistische Verband Deutschlands, fordern die Bundespolitik dazu auf, entschieden gegen Kinderarmut vorzugehen und die dafür nötigen Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.
Der HVD hat ein umfassendes Positionspapier zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts beschlossen. Er plädiert für eine Fristenregelung, welche die mit der Embryonalentwicklung zunehmende Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Darüber hinaus muss endlich eine flächendeckende Grundversorgung für Schwangerschaftsabbrüche bereitgestellt werden.
Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestags, den Paragrafen 219a StGB ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Damit wird das schon lange von einer Mehrheit von Expert*innen und Betroffenen geforderte Regierungsvorhaben endlich umgesetzt und ein ungehinderter Zugang zu sachgerechten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein Sieben-Punkte-Papier zur Suizidhilferegelung an die Mitglieder des Bundestags versandt. Bisher sind drei interfraktionelle Gesetzentwürfe bekannt, die von den meisten Bundestagsabgeordneten schwer auseinanderzuhalten sein dürften. Zurzeit wird bei ihnen intensiv für den jüngst erst vorgelegten Vorschlag geworben, der die Wiedereinführung eines vor zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippten § 217 ins Strafgesetzbuch vorsieht. Der HVD möchte auf der Grundlage seiner 30-jährigen praktischen und theoretischen Beschäftigung mit humaner Sterbehilfe dazu beitragen, dass die Abgeordneten die ihnen vorgelegte Entwürfe angemessen einschätzen können. Entscheidend ist dabei laut HVD-Bundesvorstandssprecher Erwin Kress, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 eingehalten werden.
Fast täglich gibt es neue Meldungen über Menschenrechtsverletzungen im Kontext von Flucht und Migration. Insbesondere an den EU-Außengrenzen sterben Schutzsuchende. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert die unbedingte Einhaltung von Menschenrechten.