Die HU weist auch darauf hin, dass hinsichtlich der Staatsleistungen der Bundesländer starke Unterschiede bestehen: Bremen und Hamburg – wo es schon vor 1919 keine Staatsleistungen gab – zahlen nichts, während z.B. Sachsen-Anhalt mit mehrheitlich konfessionsfreier Bevölkerung den Kirchen jährlich über 12 Euro pro Einwohner/in zukommen lässt. Diese Zahlungen haben nichts zu tun mit den Zuwendungen, die die Kirchen für erbrachte Leistungen im sozialen Bereich usw. erhalten.
Die HU legte einen Gesetzentwurf über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vor. Es ist zu wünschen, dass diese Ablösung, die schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vorgesehen war, endlich umgesetzt wird – ein weiterer Schritt in Richtung der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirchen.