Ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen ist überfällig

Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt, dass die Humanistische Union (HU) sich in die Debatte um die Staatsleistungen an die Evangelische und die Katholische Kirche aktiv einbringt. Die weltanschaulich neutrale HU veröffentlichte eine Zusammenstellung der seit 1949 geleisteten Zahlungen, die sich auf insgesamt ca. 14 Milliarden Euro belaufen. Dabei sind die Zahlungen der als atheistisch geltenden DDR in Höhe von über 600 Millionen Mark, die zwischen 1949 und 1989 flossen, nicht berücksichtigt.

Die HU weist auch darauf hin, dass hinsichtlich der Staatsleistungen der Bundesländer starke Unterschiede bestehen: Bremen und Hamburg – wo es schon vor 1919 keine Staatsleistungen gab – zahlen nichts, während z.B. Sachsen-Anhalt mit mehrheitlich konfessionsfreier Bevölkerung den Kirchen jährlich über 12 Euro pro Einwohner/in zukommen lässt. Diese Zahlungen haben nichts zu tun mit den Zuwendungen, die die Kirchen für erbrachte Leistungen im sozialen Bereich usw. erhalten.

Die HU legte einen Gesetzentwurf über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vor. Es ist zu wünschen, dass diese Ablösung, die schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vorgesehen war, endlich umgesetzt wird – ein weiterer Schritt in Richtung der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirchen.

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Althistorische Staatsleistungen: Ablösung unumgänglich

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband hält die Ablösung der althistorischen Staatsleistungen für geboten. „Angesichts der veränderten und sich weiter wandelnden weltanschaulichen Landschaft in allen Teilen des Bundesgebietes ist eine Lösung unumgänglich, die von einer Mehrheit der Bevölkerung verstanden und getragen wird“, erklärt Vorstandssprecher Erwin Kress.

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