„Kinder und Heranwachsende jeder Herkunft müssen vor körperlicher und geistiger Misshandlung gleichermaßen kompromisslos geschützt werden. Aus humanistischer Perspektive gibt es keine Argumente, welche die Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Wohls von Kindern rechtfertigen können.“
Das sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, am Donnerstag aus Anlass des 20. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention. Diese trat in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft.
„Eine sorgfältige Bildung sowie die umsichtige und einfühlsame Gestaltung der Lebensbedingungen unserer Kinder sind elementare Forderungen, die in unseren Gesellschaften niemand bestreiten kann. Jeder erwachsene Mensch sollte die humanitäre Pflicht kennen und achten, die Rechte aller Kinder gleich ihrer Herkunft zu sichern und dabei helfen, dass sie im besten Maße zu aufgeklärten, freien, selbstbestimmten und mitfühlenden Wesen werden können“, erinnerte Wolf weiter.
Er drückte dabei seinen Kummer darüber aus, dass auch heute noch unzählige Kinder in Deutschland und weltweit von Gewalt, Hunger, Missbrauch und sogar dem frühen Tod betroffen sind. „Die tatsächliche Behandlung der Kinder ist das beste Maß für den Grad menschlicher Zivilisation und der kulturellen Entwicklung. Doch der Blick auf die Wirklichkeit ist leider oft mehr als erschütternd.“
Die Tatsachen müssen umso mehr neu bedacht werden, da die Wissenschaften in den vergangenen Jahrzehnten viele zusätzliche Erkenntnisse über die Bedingungen der menschlichen Entwicklung gewonnen haben. „Nicht zuletzt die neueren Erkenntnisse der Epigenetik sollten uns allen auch in dieser Hinsicht nachhaltig zu denken geben.“
Wolf plädierte deshalb dafür, dass die umfassende Aufklärung über die Rechte der Kinder und ihre Sicherung sowohl in den Gesellschaften, im Bildungssystem und im Rechtsstaat stärker verankert werden müssen. „Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese reflektieren und einfordern. Humanistinnen und Humanisten sollten hier energisch auf nachhaltige Veränderungen im Sinne des Wohls aller Kinder drängen.“
Der Schutz vor Misshandlung und Diskriminierung gleich welcher Natur habe dabei den höchsten Stellenwert und kein falscher Respekt vor Glaubenswahrheiten und überholten Überzeugungen sollte als ein Vorwand dafür dienen dürfen, dass offenkundige Beeinträchtigungen des Wohls von Kindern toleriert werden müssen.
„Die auch in unseren Gesellschaften noch weitverbreitete Toleranz gegenüber dem Missbrauch der natürlichen Vertrauensneigung von Kindern und der Gewaltanwendung an Kindern durch Autoritätspersonen im Familienkreis muss ebenso entschlossen begegnet werden wie jeder Form von äußerer Gewalt, der Armut und dem Hunger. Hier benötigen wir immer noch eine breite Allianz der Vernunft, denn das Kinderrecht auf Schutz vor Misshandlung ist in geistigen und körperlichen Belangen gleichermaßen hoch zu achten. Dabei ist die Kooperation von Eltern und Gesellschaft, den konfessionsfreien wie konfessionell gebundenen Menschen besonders gefordert.“