„Kunst! Zur Freiheit sich auszudrücken“: Die neue „diesseits“ ist erschienen

Ausschnitt des Covers der aktuellen Ausgabe: Die "diesseits" Nr. 132 widmet sich dem Thema Kunst.
Ausschnitt des Covers der aktuellen Ausgabe: Die "diesseits" Nr. 132 widmet sich dem Thema Kunst.
Kunst ist weit mehr als Ästhetik. Sie kann politisch sein, Probleme benennen, als Sprachrohr für Minderheiten dienen und Diskurse eröffnen. Die neue Ausgabe der „diesseits“ widmet sich der Kunst, der Kunstfreiheit und der Frage, was die Kunst für den Humanismus leisten kann – und auch umgekehrt. Jetzt lesen!

Wie wird die Freiheit der Kunst durch Cancel Culture bedroht? Was kann uns Literatur zu den gegenwärtigen Krisen sagen? Und wie können Kunst- und Kulturschaffende in ihren Werken Zeichen setzen für Kunst- und Meinungsfreiheit? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich die neue Ausgabe unseres humanistischen Magazins diesseits.

Aus humanistischer Perspektive blicken wir außerdem auf digitale Kunst, Tanz, Graffiti und Cartoons. Welche künstlerischen Zugänge finden sich zu den Themen Klimawandel, Schwangerschaftsabbruch oder Basisdemokratie? In Features und Interviews stellen wir Positionen vor und lassen Akteur*innen zu Wort kommen. Wir widmen uns dem Uwe-Johnson-Preis und seiner aktuellen Preisträgerin Jenny Erpenbeck und porträtieren die wichtigen Künstler*innen Heinrich Vogeler und Bertha von Suttner.

„Denken wir bei Kunst nicht nur an Dinge, deren Eigenschaften wir eine künstlerische Relevanz zuschreiben“, schreibt Ralf Schöppner, Direktor der Humanistischen Akademien Deutschland und Berlin-Brandenburg, im Editorial der neuen diesseits-Ausgabe: „Denken wir an unsere Beziehungen und den Austausch mit uns selbst, der Welt, der Natur und den anderen, Kunst im Sinne von Ästhetik, aisthesis, Bewegung der Sinne, eine Gleichzeitigkeit von sich bewegen und bewegt werden, die sinnliche Aufmerksamkeit auf etwas richten und zugleich schon davon eingenommen werden. Eine spezifische Art und Weise, Lebendigkeit zu erfahren: ästhetische Erfahrung, oft überdeckt von den Beschäftigungen, Zerstreuungen und Sorgen des Alltags.“

Die vollständige Ausgabe 132 steht als kostenloser Download zur Verfügung!

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Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

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