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Neuregelung § 218 StGB: Entkriminalisierung bedeutet auch Entstigmatisierung

Der Schwangerschaftsabbruch sollte geregelt werden, aber nicht mittels Strafrechts, so der Tenor der Abendveranstaltung „Frauenrecht und Fötenschutz!“ des Humanistischen Verbandes Deutschlands – Bundesverband und der Humanistischen Akademie Deutschland. „Mit unserer Veranstaltung wollten wir nach dem Ampel-Aus einen positiven Impuls insbesondere an die politischen Akteure senden. Den heute Vormittag bekanntgewordenen fraktionsübergreifenden Vorstoß zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen begrüßen wir daher sehr“, sagt Katrin Raczynski vom Vorstand des Humanistischen Verbandes Deutschlands – Bundesverband. „In der gestrigen Podiumsdiskussion wurde aus medizinischer, juristischer und ethischer Perspektive insbesondere die Notwendigkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel sowie die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Ausbildung gefordert.”

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Althistorische Staatsleistungen: Ablösung unumgänglich

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband hält die Ablösung der althistorischen Staatsleistungen für geboten. „Angesichts der veränderten und sich weiter wandelnden weltanschaulichen Landschaft in allen Teilen des Bundesgebietes ist eine Lösung unumgänglich, die von einer Mehrheit der Bevölkerung verstanden und getragen wird“, erklärt Vorstandssprecher Erwin Kress.

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Zukunftskongress am Welthumanist*innentag: „Wo der Humanismus stark ist, gedeiht die Demokratie“

Mehr als 1.200 Gäste aus aller Welt nehmen am heutigen Zukunftskongress im Futurium in Berlin anlässlich des Welthumanist*innentages teil. Unter dem Titel „Keine Zukunft? Ohne uns!“ geht es beim Kongress um Themen wie Bildung, Menschenrechte, KI und Klima. Dabei sind unter anderem der amerikanische Soziologe Phil Zuckerman, die Transformationsforscherin Maja Göpel, der Kriminalbiologe Mark Benecke und der Philosoph Julian Nida-Rümelin sowie Humanist*innen aus Deutschland und vielen anderen Ländern.

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Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

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Neuer parlamentarischer Anlauf für ein Suizidhilfegesetz?

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau, der bisher hinter dem Strafrechtsentwurf von Castellucci u.a. stand, hat zu einem Parlamentarischen Abend am 12. Dezember eingeladen. Die Initiatoren drängen auf einen möglichst zeitnahen Kompromiss für die Regelung der Suizidhilfe.

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Anhörung der Regierungskommission zum Schwangerschaftsabbruch: Humanistische Position und interne Kontroverse in der EKD

Am Donnerstag, 23. November findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ statt. Hierzu ist auch der Humanistische Verband Deutschlands eingeladen. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.

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