Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ruft Florian Zimmermann, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, dazu auf, sich aktiv gegen rassistische, rechtsextreme und menschenverachtende Tendenzen zu stellen.
HVD Bundesverband / Presse/Aktuelles / Seite 12
Presse/Aktuelles
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisiert das Papier der Bundesregierung als scheinheilig, da es die Situation der Betroffenen nicht verbessern werde, sondern zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften beitrage.
Vor 70 Jahren wurde die UN-Menschenrechtscharta verkündet. Doch wie frei und gleich sind wir heute? Es gilt, diese Errungenschaft der Menschheit zu bewahren und zu schützen.
Den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen hin zu einem religiösen und weltanschaulichen Pluralismus muss Rechnung getragen werden. Eine Konferenz für religionspolitische Fragestellungen kann hier die Grundlage schaffen.
Jahrzehntelang hatten Frauen dafür gekämpft, am 12. November 1918 – vor 100 Jahren – wurde ihnen das Wahlrecht endlich zugestanden. Wo stehen wir heute bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern?
Nach 25-jährigem Bestehen hat der Humanistische Verband Deutschlands am vergangenen Wochenende konkrete Schritte für eine Reform seiner Verbandsstruktur auf den Weg gebracht.
Zur Großdemo #unteilbar am kommenden Samstag in Berlin werden tausende Menschen auf die Straße gehen. Auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) unterstützt die Initiative als Erstunterzeichner.
Morgen beginnt das Berufungsverfahren im Fall Kristina Hänel. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert aus diesem Anlass erneut die ersatzlose Streichung des § 219a und den uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch.
Zum 28. Tag der Deutschen Einheit ruft der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Florian Zimmermann, dazu auf, der deutschen Geschichte zu gedenken – und für die Freiheit unserer Gesellschaft einzustehen.
Der Europäische Gerichtshof hatte am 11.09.2018 entschieden, dass die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes Diskriminierung sein kann. Der HVD begrüßte dieses wegweisendes europäisches Signal für die Gleichheit: Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH die arbeitsrechtliche Praxis kirchlicher Träger in Deutschland in Frage und wies den deutschen Gerichten die richtige Richtung. Update vom 21.02.2019: Das Bundesarbeitsgericht hat nun nachgezogen und die Kündigung des Mediziners als unzulässig erklärt.